Verkehrsmedizinischen Fragestellungen

Gemäss Vorschrift des Bundesrates dürfen verkehrsmedizinische Fahreignungsabklärungen nur noch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelmässig weiterbilden.

Aufgrund meiner Qualifikation auf der Ausbildungsstufe 2 können in der Praxis Fahreignungsabklärungen auf die medizinischen Mindestanforderungen für Führerausweisbewerberinnen und Führerausweisinhaberinnen der Gruppe 1

(Kategorie A und B Unterkategorie A1 und B1, Spezialkategorie F, G und M) und der Gruppe 2 (Führerausweise der Kategorien C und D und Unterkategorie C1 und D1, Bewilligungen zum berufsmässigen Personentransport) durchgeführt werden.

Auch die Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis setzt eine verkehrsmedizinische Abklärung voraus, die gemäss Anforderungen der Ausbildungsstufe 2 in der Praxis erfolgen kann.

Weitere interessante Informationen zu verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen 

Fahreignungsabklärungen finden Sie unter www.medtraffic.ch